Thema Hörschaden

“Lärm macht krank!” Den meisten Jägern und Sportschützen sowie den meisten Bürgern ist nicht wirklich klar, dass der Lärm, der uns umgibt, eine der größten Umweltbelastungen für den menschlichen Organismus ist. Hier geht es vor allem an den uns permanent umgebenden hohen Lärmpegel unserer Umwelt, wie z.B. dem Straßenverkehr, an den Arbeitsstätten, Fluglärm und zu laute Musik. Aber für uns Jäger und Sportschützen kommt eine zusätzlich Lärmquelle hin zu, ein Lärmquelle die besonders belastend ist. Schießlärm macht krank! In 2012 zahlten die gewerblichen Berufsgenossenschaften mehr wie 150 Millionen Euro für die Behandlung von Lärmbedingter Berüfskrankheiten. Die Solzialversicherung für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau zahlten in 2012 über 4 Millionen Euro für Lärmschwerhörigkeit bedingten Rentenleistungen und über 600.000 Euro für Heikbehandlungskosten noch oben drauf. Die durch Lärm verursachten Gesundheitlichen Schäden in Europa werden von dem Bundesärztekammer in der hohe von mehr wie 90Milliarden Euro angegeben.

Was ist Lärm?  Lärm ist eine Schwingung, eine Energiewelle, die besonders bei den impulshaltigen Schüssen der Jagd- und Sportwaffen, sowie Polizei- und Militärwaffen als Stoßwelle unser Ohr, eines der sensibelsten und kompliziertesten Organe, regelrecht bombardiert. Der Mediziner kann gut erklären, was dann in Folge mit unserem Kreislauf, Gehör usw. passiert.

Unerwarteter Schießlärm, ein Schuss oder Knall wirkt auf Mensch und Tier extrem schock artig. Physikalisch gesehen kommt es zum höchsten urplötzlichen Energieausstoß, der mit einem Chaos an Frequenzen freigesetzt wird. Eine extrem hohe Impulsenergie trifft schlagartig auf unser Ohr und auf das unserer Jagdhunde sowie alle in der näheren Umgebung befindlichen Lebewesen. Die gesamte Physiologie des Menschen, auch der Tiere, steht urplötzlich in größter Alarmbereitschaft. Der Körper signalisiert den größtmöglichen Alarm und löst sofort einen Flucht- und Bedrohungsreflex aus. Erwarteter Schießlärm ist genauso schädlich, löst aber weniger Schock Mechanismen aus.

Sowohl der Mensch als auch der Hund können sich nicht an Schusslärm gewöhnen, der Organismus muss ständig den Knall/Schuss neu einordnen und verarbeiten.

Die Fähigkeit zu hören ist in allen lebensbereiche wichtig, wir können unsere Kinder und Enkelkinder zuhören, wir können persönliche Gespräche führen, wir können uns mit anderen Menschen verständigen und wir können telefonieren. Kommunikation mit unseren Familien und Freunden sowie teilnahme am öffentlichen Leben und das geniessen von so viele Freizeitaktivitäten ist sehr abhängig vom Hörvermögen und weil der Hörverlust schleichend kommt wird es all zu oft zu spät bemerkt und schäden sind irreperable.

Das Gehör von Hunden ist bekanntlich sehr leistungsfähig, auch wenn das Hundegehör sehr ähnlich ist wie das der Mensch können Hunde ein deutlich breiteren Frequenzbereich wahrnehmen. Abwohl ein Gehörschaden Diagnostik bei Hunden schweriger ist als bei der Mensch, konnen die aus der Humanmedizin bekannten Grenzwerten als Behelfswert für die Lärmbelastbarkeit unseren Jagdhunden entnommen werden.

Wer Menschen oder Tiere über einen längeren Zeitraum Schießlärm von über 140dB aussetzt, nimmt physische und psychische Folterung vorsätzlich in Kauf. Jeder einzelne Schuss einer großkalibrigen Jagd- oder Sportwaffe erreicht ein Schallpegel von über 150dB und wirkt sich umgehend schädlich auf das Gehör aus. Die Gesundheit von Jägern, Sportschützen sowie des Jagdgebrauchshund wird Schuss für Schuss zerstört.

Unter diesem Gesichtspunkt ist die Zulassung und Duldung von Schießen von Feuerwaffen ohne einen dafür vorgesehenen Schalldämpfer oder “Sound Moderator” völlig unverständlich und nicht akzeptabel. Es verstößt gegen das Deutsche sowie Europäische Emission Gesetz sowie gegen die Verordnung zum Schutz von Arbeitnehmern.
Medizinisch ist belegt das Impulslärm über 140dB extrem gehörschädlich ist. Dem hat die EG in Richtlinie 10/2003 entsprochen, nach der der Expositionsgrenzwert für Impulslärm auf 140 dB gelegt wurde (Artikel 3). Artikel 5 der Richtlinie führt aus, dass der Lärm, wenn technisch möglich, am Entstehungsort so weit wie möglich verringert werden muss.

Mit modernen Schalldämpfern ist dies technisch möglich. Somit greift auch Artikel 6 nicht, der persönlichen Gehörschutz erst dann vorschreibt, wenn die mit der Lärmexplosion verbundene Risiken nicht durch andere Maßnahmen vermieden werden können.

Die EG Richtlinie wurde mit der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdung durch Lärm und Vibration (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung – “LärmVibrationsArbSchV”) in nationales Recht überführt. Hier wurde der Grenzwert bei Impulslärm sogar noch von 140dB auf 137dB gemindert. Auch hier gilt die Priorität, das die Lärmemission am Entstehungsort verhindert oder so weit wie möglich vermindert werden muss. Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorische Maßnahmen. Diese Maßnahmen haben also Vorrang vor der Verwendung von Gehörschützern.
Langwaffen im Großkaliber verursachen einen Impulslärm von 150 bis 165 dB und liegen damit oberhalb der zulässigen Grenzwerte. Mit dem Schalldämpfer kann dieser Pegel um ca. 20 bis 30 dB gemindert werden (< 137 dB) und würde somit den rechtlichen Normen entsprechen.
Bei der jagdlichen oder sportliche Nutzung eines Schalldämpfers oder “Sound Moderator” geht es nicht um den lautlosen Schuss, wie z.B. in den James Bond Filmen, es geht nicht darum Wilderei zu vereinfachen oder den Grenzbock ohne Wissen des Jagdnachbarn zu erlegen, sondern es geht alleine um Lärmminderung, damit das menschliche und tierische Gehör geschützt wird.
Oder in anderen Worten: Gesundheitliche Sicherheit bei der Ausübung der Jagd und des Sport-Schießens. Dieses ist technisch einfach und kostengünstig zu realisieren. Das Fachbehörden teilweise nicht in der Lage sind, diesen Sachverhalt klar zu erkennen und Schallminderer für Schusswaffen generell zu erlauben, kann hier wohl keiner erklären oder nachvollziehen.

Als Deutschlands führender Schalldämpfer Hersteller sind wir auf unsere lärmmindernden Produkte sehr stolz und möchten zum Erhalt der Gesundheit unserer Kollegen, Mit-Jäger und -Jägerinnen, Schützenbrüdern und Schwestern sowie unseren vierbeinern  beitragen.

Kommentare sind geschlossen